Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von
Lisa Louwen
wortgewandt
Katte Kull 19
47495 Rheinberg
Deutschland
nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform (§ 126b BGB) von der Auftragnehmerin bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis der Auftragnehmerin von diesen nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2. Leistungen und Vertragsschluss
Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Copywriting, E-Mail-Marketing, Website-Copy und Blogartikel sowie damit zusammenhängende Recherche-, Konzeptions- und Kommunikationsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, Auftrag oder Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
Da die Angebote der Auftragnehmerin nach § 1 freibleibend und unverbindlich sind, stellt die Auftragserteilung durch den Auftraggeber ein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Auftragnehmerin dieses Angebot annimmt; der Eingang und die Annahme des Auftrags werden dem Auftraggeber per E-Mail bestätigt. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn beide Parteien einen entsprechenden Vertrag in Textform schließen.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich vergütet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin zeitnah und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Materialien, fachlichen Angaben und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf etwaige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
Die Auftragnehmerin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Auftragnehmerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmerin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend.
Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
4. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings und Leistungsumfangs.
Grundlegende Änderungen des Briefings, nachträglich hinzugefügte Inhalte, neue strategische Ausrichtungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht als Korrekturschleife und können zusätzlich berechnet werden.
Weitere Korrekturschleifen über die zwei enthaltenen Runden hinaus können nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.
Von der Begrenzung der Korrekturschleifen unberührt bleibt die Nachbesserung nachweisbarer Mängel, die von der Auftragnehmerin verursacht wurden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, soweit nicht anders vereinbart. Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB); zusätzlich hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
Bei Einzelprojekten werden grundsätzlich 50 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 Prozent werden mit Bereitstellung des finalen Entwurfs zur abschließenden Prüfung und Freigabe fällig und sind vor Übergabe beziehungsweise Bereitstellung der finalen, zur Veröffentlichung bestimmten Arbeitsergebnisse zu zahlen.
Verzögert sich die abschließende Prüfung oder Freigabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berührt dies die Fälligkeit der zweiten Teilzahlung nicht. Abweichend davon kann im individuellen Angebot eine vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich, soweit keine Gewähr für ihre Richtigkeit übernommen wurde. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen, zeigt die Auftragnehmerin dies dem Auftraggeber unverzüglich an. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, die Auftragnehmerin hat dann nur Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiter ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Laufende Monatsangebote
Für laufende Leistungen, insbesondere im Bereich E-Mail-Marketing und Blogartikel, können individuelle Monatsangebote vereinbart werden.
Die vereinbarte monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus für den entsprechenden Leistungszeitraum fällig.
Sofern vereinbart, kann die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift erfolgen. Der Auftraggeber erteilt hierfür ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
Soweit im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wird, kann ein laufendes Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Termine und Fristen
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Auftragnehmerin schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Haftung der Auftragnehmerin für Verzögerung richtet sich nach Abschnitt 12 (Haftung) dieser AGB.
Vereinbarte Termine und Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Verzögerungen aufgrund verspäteter Rückmeldungen, fehlender Informationen, nachträglicher Änderungswünsche oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Sollte sich auf Seiten der Auftragnehmerin eine vorhersehbare Verzögerung ergeben, wird der Auftraggeber darüber so früh wie möglich informiert.
8. Nutzungsrechte
Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Texte, Konzepte, Entwürfe, Strategien, Strukturen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Auftragnehmerin.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
Soweit im individuellen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber an den finalen Texten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, diese für die im Auftrag vereinbarten eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu veröffentlichen und im dafür erforderlichen Umfang zu bearbeiten. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur eingeräumt, wenn dies im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, allgemeine Ideen, Konzepte, Formulierungsbausteine, Recherche-Ergebnisse sowie die Arbeitsergebnisse – auch auszugsweise – zu eigenen Referenz- und Portfoliozwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Strategien, Vorarbeiten und sonstige nicht als finales Arbeitsergebnis übergebene Inhalte verbleiben bei der Auftragnehmerin und dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht genutzt werden.
Weitergehende Nutzungsrechte können individuell vereinbart werden.
9. Prüfung und Freigabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung oder Verwendung auf sachliche, fachliche, rechtliche und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für fachliche Aussagen, Tatsachenangaben, gesundheitsbezogene Aussagen, rechtliche Angaben, Preise, Leistungsversprechen und vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die Inhalte geprüft hat und diese verwendet beziehungsweise veröffentlicht werden können.
Die Freigabe gilt zugleich als Abnahme des jeweiligen Arbeitsergebnisses im Sinne von § 640 BGB, soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat.
Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses zur Freigabe oder zu etwaigen Mängeln, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber bei Übermittlung des Arbeitsergebnisses auf diese Frist und ihre Rechtsfolge hin.
10. Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg
Die Auftragnehmerin schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine Garantien für bestimmte Umsätze, Verkaufszahlen, Conversion-Raten, Reichweiten, Rankings, Leads, Kundenanfragen oder sonstige geschäftliche Ergebnisse übernommen.
Soweit Leistungen im Bereich SEO oder Keyword-Recherche vereinbart werden, wird insbesondere keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen garantiert.
11. Mängel und Nachbesserung
Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt das Arbeitsergebnis hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.
Schlägt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen fehl, wird sie von der Auftragnehmerin verweigert oder ist sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Änderungswünsche, neue Anforderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs stellen keinen Mangel dar.
Die Auftragnehmerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von ihr erstellten Texte (insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) verpflichtet. Für die abschließende rechtliche, fachliche und inhaltliche Prüfung bleibt der Auftraggeber gemäß § 9 verantwortlich.
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, , maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Nettohonorars für den jeweiligen Auftrag.
Für die sachliche, fachliche oder rechtliche Richtigkeit von Informationen, Angaben, Unterlagen und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder von ihm ausdrücklich freigegeben wurden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung, soweit sie die Unrichtigkeit nicht kannte und nicht erkennen musste.
Der Auftraggeber bleibt für die abschließende Prüfung und Freigabe der Inhalte vor Veröffentlichung verantwortlich.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige im Rahmen der Zusammenarbeit als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und die betreffenden Personen ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter erhält, für die der Auftraggeber verantwortlich ist (z. B. Empfängerlisten im Rahmen von E-Mail-Marketing), schließen die Parteien auf Anforderung einer Partei eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
14. Vorzeitige Beendigung einzelner Projekte
Wird ein bereits beauftragtes Einzelprojekt vom Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung beendet, ohne dass die Auftragnehmerin hierfür verantwortlich ist, behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für das gesamte Projekt, abzüglich desjenigen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise nach einer im individuellen Vertrag getroffenen Vereinbarung.
Bereits erstellte Arbeitsergebnisse dürfen nur genutzt werden, wenn die hierfür geschuldete Vergütung vollständig bezahlt wurde und entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
15. Kostenloses eBook und kostenlose Inhalte
Soweit die Auftragnehmerin ein kostenloses eBook, einen Website-Check oder andere unentgeltliche Inhalte anbietet, entsteht hierdurch kein Anspruch auf eine darüber hinausgehende individuelle Beratung oder weitere Leistungen.
Die bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung.
Urheber- und Nutzungsrechte an kostenlosen Materialien verbleiben bei der Auftragnehmerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung über den eigenen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
16. Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. seiner Ansprechpersonen (insbesondere Name, Kontaktdaten, Rechnungs- und Zahlungsdaten) zum Zweck der Vertragserfüllung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung, den Betroffenenrechten sowie zur verantwortlichen Stelle ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin, abrufbar unter https://www.wortgewandt-lisa-louwen.de/datenschutz.
Die Regelung zur Auftragsverarbeitung von Daten Dritter durch die Auftragnehmerin bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach § 13 dieser AGB.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses überhaupt anwendbar wäre.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist und beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin vereinbart.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Stand: September 2026